Anfrage zur Sitzung der BV Brackel am 08. Mai 2008
LIDL am Brackeler Hellweg
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Brackel bittet um Aufnahme der Anfrage in die Tagesordnung und Stellungnahme nach § 6 der Geschäftsordnung für den Rat, Ausschüsse und Bezirksvertretungen:
Die Stellplatzverordnung des Landes NRW sieht für den Einzelhandel pro 10 – 30 m2 Verkaufsfläche einen Stellplatz vor. In der Praxis werden pro 10 m2 bei einem Discounter, pro 20m2 bei einem Lebensmittel-Vollsortimenter und pro 30m2 Verkaufsfläche ein Stellplatz verlangt – z.B. im Bebauungsplan MG 161 aus der Summe der Verkaufsflächen des Discounters und des Lebensmittel-Vollsortimenters pro 15 m2 ein Stellplatz.
Warum wurden bei der Baugenehmigung für den Lidl-Discounter von dieser Norm so extrem abgewichen – nur 38 Parkplätze bei über 1000 m2 Verkaufsfläche?
Was gedenkt die Verwaltung zu tun, um den Parkdruck, der durch Lidl entstanden ist, abzumindern?
Wann wird der 2. Bauabschnitt ( Cafe ) begonnen?
Wie viele Parkplätze werden dann zusätzlich geschaffen?
Verantwortlich: