Massiv kritisiert der schulpolitische
Sprecher der CDU-Fraktion, Heinz Neumann,
die Verabschiedung des 5.
Schulrechtsänderungsgesetzes mit
Stimmen der SPD, Grünen und der Linkspartei
im Landtag NRW. Damit wurde das weitere
Vorziehen des Einschulungsalters gestoppt.
Dies hat nach Ansicht der CDU-Fraktion sowohl
in Bezug auf die Kinderbetreuung als auch
grundsätzlich pädagogisch negative Auswirkungen.
Die jugendpolitische Sprecherin der
CDU-Fraktion, Rosemarie Liedschulte,
prophezeit, dass mit dieser Entscheidung
Kindertagesstättenplätze „noch knapper
werden, da die Verweildauer nach hinten
geschoben würde. Die Folgekosten blieben
einmal wieder bei den Kommunen hängen.“
Auch bildungspolitisch sei dies ein falsches Signal.
Dazu Heinz Neumann:
„Es ist mittlerweile wissenschaftlich klar belegt, dass Kinder besser früh lernen können. Durch diese neue Regelung wird den Kindern und Eltern ein Stück der besten Lernzeit aus entwicklungs- und lernpsychologischer Sicht ohne Not genommen.“
Die neue Regelung sieht vor, dass wie schon zum Schuljahr 2011/2012 auch in den kommenden Jahren alle Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig werden. Somit wird das verabredete weitere Vorziehen des Einschulungsalters, also die Möglichkeit Kinder einzuschulen, die nach dem 30. September geboren wurden, nicht umgesetzt.
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