Anfrage zur Sitzung der BV Brackel am 12.09.2013
Verlegung von Schulstandorten
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Brackel bittet nachfolgende Anfrage in der Sitzung am 12.09.2013 zu behandeln:
- Gibt es gesetzliche Restriktionen, die der Verlegung einer Grundschule von Standort X an den Standort Y entgegenstehen bzw. diesen unmöglich machen? Anm.: Es geht allein um die Verlegung des Standortes. Die Grundschule soll weder aufgelöst, noch fusioniert werden.
- Falls Frage 1 mit ja beantwortet wird, welche sind dies (genaue rechtliche Begründung wird erbeten)?
Verantwortlich: