Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet zur Sitzung am 18.02.2015 um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wann ist mit einer neuen Konzeption eines aktualisierten Kinder- und Jugendförderplans im
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu rechnen, da der aktuelle nur bis zum
31.12.2014 lief? - In welcher Weise ist der Bereich 51/4 und 51/2 aktuell bzw. bisher verknüpft oder vernetzt
gewesen? - Sieht das Dortmunder Jugendamt im Bereich 51/4 weiteres inhaltliches Entwicklungspotenzial
für eine noch weitere tiefere Verknüpfung? Wenn nein, warum nicht? - Gibt es Best-Practice-Beispiele anderer Kommunen, die intensiv intern (51/4 mit 51/2) vernetzt
arbeiten und ihre Fallzahlen damit positiv steuernd tätig sind? - Mit welchen Mitteln wird derzeit innerhalb von 51/4 überprüft, ob eigene oder initiierte Maßnahmen
noch oder weiterhin zielführend angelegt sind? - In welchem zeitlichen Intervall wird diese Erhebung und mit welchen Methoden und Instrumenten
praktiziert?
Darüber hinaus wird das Jugendamt gebeten darzustellen, in welcher Weise der Bereich der Kinder- und Jugendförderung (51/4), der haupt-sächlich im Spektrum des 2. Kapitels des KJHG legitimiert ist, eine dienende Funktion hinsichtlich einer zielführenden Herangehensweise zur langfristigen Senkung der Fallzahlen bei den „Hilfen zur Erziehung“ wahrnehmen kann.
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